In guten Händen
Das Recht rund um den Autokauf ist ebenso wie Leasingvertragsrecht und Gewährleistungsansprüche ein weites Feld. Wir beraten seit mehr als 30 Jahren bundesweit verschiedene namhafte vertragsgebundene Autohäuser und auch freie Gebrauchtwagenhändler zur Vertragsgestaltung und in Fragen der Gewährleistung und Haftung. Wir führen hierzu erfolgreich Prozesse vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in ganz Deutschland.
Hierdurch profitieren auch unsere zahlreichen Mandanten aus dem Verbraucherbereich. Durch unsere vertieften Kenntnisse der Abläufe auf Händlerseite, können wir den Verbraucher als Endkunde eines markengebundenen Autohauses oder beim sonstigen privaten Autokauf erfolgreich beraten und vertreten. Unter anderem können folgende Fragen geklärt werden:
Ebenso umfangreich befassen wir uns mit verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten. Gern beraten wir Sie telefonisch oder bei einem Termin zu Ihren Möglichkeiten und Chancen. Als anwaltliche Vertretung können wir die Ermittlungsakte für Sie einfordern, um Ihnen so in einem Verfahren die bestmögliche Verteidigung zu gewähren. Viele Beschwerden gegen Ordnungswidrigkeiten sind erfolgreich und durch unsere langjährige Erfahrung in diesem Bereich können wir Sie unter anderem in den folgenden Bereichen unterstützen: