In allen strafrechtlichen, ordnungsrechtlichen und Bußgeldangelegenheiten ist der Kontakt zu einem erfahrenen und kompetenten Rechtsanwalt Ihres Vertrauens unbedingt erforderlich.
Nicht selten können durch unbedachte Handlungen oder Äußerungen Sachverhalte verkompliziert werden oder Missverständnisse entstehen, die im schlimmsten Fall zu unberechtigten oder überhöhten Strafen führen. Dies können Geld- und Freiheitsstrafen oder der Entzug der Fahrerlaubnis sein.
In allen Fällen, in denen Ihnen eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, haben Sie das Recht zu schweigen und einen Rechtsanwalt zu befragen. Auch müssen Sie grundsätzlich keinen Vorladungen zur polizeilichen Vernehmung folgen, solange Sie nicht einen Rechtsanwalt konsultiert haben. Es gilt hier der Satz: "Keine Aussage ohne meinen Anwalt!"
In allen Fällen einer berechtigt oder unberechtigt drohenden Sanktion sollten Sie so schnell wie möglich Kontakt mit unserem Rechtsanwaltsbüro aufnehmen. Wir sind als Ihre Rechtsanwälte in der Lage umgehend Akteneinsicht in den Sie betreffenden Vorgang zu beantragen, um so die Vorwürfe gegen Sie zu überprüfen und -soweit erforderlich- Verteidigungsstrategien zu entwickeln.
Für eine Akteneinsicht reicht in der Regel die Mandatierung durch Sie und Vorlage einer auf uns lautenden Vollmacht. Nutzen Sie die Möglichkeit, uns per Email die Ihnen zugestellte schriftliche Ladung oder den Bußgeldbescheid mit einer unterschriebenen Vollmacht zu übersenden, um keine Zeit zu verlieren. Ein Vollmachtformular können Sie hier herunterladen.
Wir können Sie u.a. bei folgenden Vorwürfen unterstützen: