Wir beraten und vertreten mittelständische Unternehmen und Gewerbetreibende außergerichtlich sowie gerichtlich vor den Arbeitsgerichten. Wir verfügen darüber hinaus über eine umfassende Erfahrung in der Verhandlung von Arbeitsverträgen, der Fassung von Betriebsvereinbarungen und insbesondere dem Ausspruch von Kündigungen und Abmahnungen.
Auch vertreten wir Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsvertragsrechts und vor den Arbeitsgerichten wie z.B. bei Kündigungen durch den Arbeitgeber.
Unser Beratungsspektrum umfasst: