Unsere langjährige Erfahrung in der Führung von Scheidungsverfahren und Unterhaltsprozessen ist der Garant für eine erfolgreiche Mandatsführung auch auf dem speziellen Rechtsgebiet "Familienrecht". Wir setzen zunächst auf eine umfassende Beratung in der Ihre Ziele und Wünsche strukturiert erörtert werden. Nach Festlegung der eigenen Ziele wird Ihnen ausführlich die Durchsetzbarkeit Ihrer Wünsche erörtert. Gemeinsam wird dann zunächst außergerichtlich die entworfene Strategie verfolgt und, soweit erforderlich oder notwendig, vor Gericht durchgesetzt.
Unsere Tätigkeit erfolgt gerade in sensiblen Bereichen des Familienrechts wie etwa Scheidung oder Sorgerecht sowohl mit der gebotenen Rücksicht als auch mit dem erforderlichen Nachdruck.
Insbesondere beraten und vertreten wir Sie umfassend in folgenden Bereichen: